„Booster fir de Wunnengsbau“: Neue Maßnahmen stärken den Immobilienmarkt in Luxemburg

Die luxemburgische Regierung hat mit dem neuen Maßnahmenpaket „Booster fir de Wunnengsbau“ eine Reihe von Maßnahmen vorgestellt, um den Wohnungsbau anzukurbeln, den Zugang zu Wohneigentum zu erleichtern und das Vertrauen in den luxemburgischen Immobilienmarkt langfristig zu stärken.

Unter dem Leitgedanken „Méi bauen. Méi erschwénglech. Méi Wunnengen.“ kombiniert das Programm steuerliche Erleichterungen, finanzielle Unterstützungen und neue Investitionsanreize.

Für zukünftige Eigentümer einer Wohnung sowie für Immobilieninvestoren sind insbesondere vier Maßnahmen von direkter Bedeutung:

1. Erleichterungen beim Kauf von Neubauwohnungen (VEFA)

Eine wichtige Neuerung betrifft Käufer von Neubauwohnungen im Rahmen einer VEFA (Vente en état futur d’achèvement).

Beim Kauf einer Immobilie, deren Bau zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kaufvertrages noch nicht vollständig abgeschlossen ist, profitieren Käufer künftig von einer zeitlich begrenzten Erleichterung:

  • Wird die Immobilie mit einem Baufortschritt von maximal 80 % erworben, fallen die Eintragungs- und Umschreibungsgebühren („droits d’enregistrement et de transcription“) künftig nur noch auf den Grundstücksanteil an.
  • Die Maßnahme gilt für VEFA-Kaufverträge, die ab dem 16. Juli 2026 abgeschlossen werden.

Diese Anpassung kann den Erwerb einer Neubauwohnung finanziell attraktiver machen und insbesondere Erstkäufern den Zugang zu modernen Neubauprojekten erleichtern.

2. Erhöhung des „Bëllegen Akt“ auf 45.000€

Eine der wichtigsten Änderungen für Privatkäufer ist die Erhöhung der Steuergutschrift „Bëllegen Akt“.

Die maximale Steuervergünstigung beim Kauf einer Immobilie zur Eigennutzung steigt:

  • von 40.000 € auf 45.000 € pro Person
  • gültig für Käufe zur persönlichen Nutzung
  • Anwendung ab dem 16. Juli 2026

Damit können Käufer einen höheren Immobilienwert erwerben, ohne zusätzliche Eintragungsgebühren entrichten zu müssen.

Gerade für junge Familien und Erstkäufer stellt diese Anpassung eine wichtige Unterstützung beim Schritt ins Wohneigentum dar.

3. Verbesserte Wohnhilfen für Käufer und junge Familien

Ein weiterer Schwerpunkt des Maßnahmenpakets liegt auf der Verbesserung der staatlichen Unterstützung beim Immobilienkauf.

Besonders junge Erstkäufer profitieren von einer höheren Zinsbeihilfe:

  • Für Käufer bis 35 Jahre wird der maximal berücksichtigte Darlehensbetrag für die Berechnung der Zinsbeihilfe von 200.000 € auf 300.000 € erhöht.
  • Die allgemeine Grenze für die förderfähige Kreditsumme steigt von 200.000 € auf 250.000 €.
  • Die zusätzliche Erhöhung pro unterhaltsberechtigtem Kind steigt von 20.000 € auf 30.000 €.

Diese Maßnahmen sollen die monatliche Belastung durch Hypothekendarlehen reduzieren und mehr Haushalten ermöglichen, ein Eigenheim zu erwerben.

4. Attraktivere Rahmenbedingungen für Immobilieninvestoren

Auch für Eigentümer und Investoren im Bereich Mietwohnungen bringt das neue Paket wichtige Änderungen.

Mit einem neuen beschleunigten Abschreibungsmodell sollen Investitionen in Mietimmobilien attraktiver werden:

  • Abschreibung von 6 % über einen Zeitraum von 6 Jahren
  • für eine abschreibungsfähige Basis bis maximal 600.000 € pro Gebäude
  • bei höheren Investitionen gelten angepasste Regelungen

Diese steuerliche Verbesserung kann die Rentabilität von Immobilieninvestitionen positiv beeinflussen und einen zusätzlichen Anreiz schaffen, in den luxemburgischen Mietwohnungsmarkt zu investieren.

5. Zusätzlicher Impuls für Investoren: Förderung von erschwinglichem Mietwohnraum

Neben den direkten Maßnahmen für Käufer und klassische Immobilieninvestoren führt die Regierung auch eine gezielte Unterstützung für den Bereich des erschwinglichen Mietwohnungsbaus ein.

Für die Schaffung von Wohnungen mit sozialer Mietausrichtung wird ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von 8 % eingeführt, sofern bestimmte Kriterien erfüllt werden.

Dazu gehören unter anderem:

  • begrenzte Wohnfläche,
  • Mietobergrenzen,
  • langfristige Vermietung,
  • Vermietung an berechtigte Mieter.

Diese Maßnahme richtet sich vor allem an professionelle Investoren und Entwickler, die Wohnraum mit langfristiger sozialer Zielsetzung schaffen möchten.

Ein starkes Signal: Der Staat investiert weiter in den Wohnungsmarkt

Neben den direkten Unterstützungen für Käufer und Investoren setzt die Regierung mit der Fortführung des VEFA-Ankaufsprogramms ein wichtiges Zeichen für den luxemburgischen Immobilienmarkt.

Der Staat stellt weitere 300 Millionen Euro bereit, um Wohnungen im Rahmen zukünftiger Bauprojekte zu erwerben.

Neu ist insbesondere, dass der Staat künftig auch Teile eines Projektes erwerben kann, wodurch Bauprojekte früher abgesichert und schneller umgesetzt werden können.

Auch wenn diese Maßnahme nicht unmittelbar an private Käufer gerichtet ist, zeigt sie das klare Engagement des Staates, den Wohnungsbau zu unterstützen und das Angebot an Wohnungen in Luxemburg langfristig zu erhöhen.

Fazit: Positive Entwicklungen für Käufer und Investoren

Eine der wichtigsten Änderungen für Privatkäufer ist die Erhöhung der Steuergutschrift „Bëllegen Akt“.

Die maximale Steuervergünstigung beim Kauf einer Immobilie zur Eigennutzung steigt:

  • von 40.000 € auf 45.000 € pro Person
  • gültig für Käufe zur persönlichen Nutzung
  • Anwendung ab dem 16. Juli 2026

Damit können Käufer einen höheren Immobilienwert erwerben, ohne zusätzliche Eintragungsgebühren entrichten zu müssen.

Gerade für junge Familien und Erstkäufer stellt diese Anpassung eine wichtige Unterstützung beim Schritt ins Wohneigentum dar.

Fragen?

Haben Sie Fragen zu den neuen Maßnahmen oder möchten Sie wissen, welche Vorteile sich für Ihr persönliches Immobilienprojekt ergeben? Unser Team berät Sie gerne persönlich und unterstützt Sie kompetent bei allen Fragen rund um den Kauf oder die Investition in Immobilien in Luxemburg.

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