Beschreibung
Steuerkredit auf notarielle Urkunden In Luxemburg sind für den Erwerb von Immobilien (Haus, Wohnung oder Bauland) eine Eintragungsgebühr von 6% und eine Transkriptionsgebühr von 1% fällig. Um diese Belastung zu verringern, hat die Regierung als Entschädigung eine Steuergutschrift erlassen. Die Steuergutschrift wird auf 20.000 € pro Käufer beschränkt. Bei Erwerb von Immobilien durch ein Paar, wird diese Steuergutschrift verdoppelt, also 40.000 € (20.000 € pro Person) Die Verwaltung der Registrierung und Domänen erhalten jedoch mindestens € 100 für die Eintragungsgebühr. Die Gewährung der Steuergutschrift unterliegt bestimmten Bedingungen:
- effektive und persönliche Besetzung des erworbenen Wohnraums, innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren und für einen Zeitraum von zwei Jahren, mit möglichen Ausnahmen.
- Die Immobilie darf nicht zu Mietzwecken erworben werden.
- Wohnsitz in Luxemburg zum Zeitpunkt der notariellen Urkunde oder Aufschub dieser Pflicht, wenn diese Bedingung später erfüllt wird.
- die Steuergutschrift darf nicht komplett aufgebraucht sein
- man muss selbst in die Immobilie einziehen
