Die Regierung hat schlussendlich einige Maßnahmen beschlossen,
um den Immobilienmarkt zu unterstützen
Um der Krise im Immobiliensektor zu begegnen, wurden mehrere zeitlich begrenzte Maßnahmen (Jahr 2024) zur direkten Unterstützung von Privatpersonen beschlossen:
Ziel der steuerlichen Maßnahmen :
- Ankurbelung der Aktivitäten rund um das Baugewerbe
- Den Zugang zu Wohnraum für den Eigenbedarf erleichtern.
- Investitionen in Mietwohnungen anregen
- Unterstützung der sozialen Mietverwaltung
Der Erwerber/Mieter für den Eigenbedarf :
- Die Obergrenze für staatliche Hilfen wird an den aktuellen Lebensstandard angepasst. Mehr Menschen (Käufer und Mieter) werden die Möglichkeit haben, Zugang zu Finanzhilfen zu erhalten.
- Eine neue Steuergutschrift “Bëllegen Akt”: Die Steuergutschrift wird auf 40.000€ pro Person erhöht. Infolge dieser Maßnahme kann der Käufer diese Gutschrift für einen Kauf bis zu einem Höchstbetrag von 571.429€ pro Person in Anspruch nehmen. Der für 2024 vorgesehene Zuschlag bleibt für Käufer, die ihre Steuergutschrift bereits für einen späteren Kauf genutzt haben, weiterhin verfügbar.
- Eine Senkung der Steuer auf Kapitalgewinne, die beim Verkauf einer Immobilie im Jahr 2024 erzielt werden, auf ein Viertel des normalen Steuersatzes, sofern der Zeitraum zwischen Erwerb und Verkauf mehr als zwei Jahre beträgt (um die Spekulation nicht zu unterstützen). Ab Januar 2025 werden Kapitalgewinne bei einer Haltedauer von mehr als fünf Jahren wieder mit der Hälfte des allgemeinen Steuersatzes besteuert, um die Immobilienspekulation zu unterbinden.
- Die Regierung plant, die Zuschüsse für Kinder zu verdoppeln; von 40€ auf 80€ pro Kind. Die Mietsubvention beträgt 200€ für einen Alleinstehenden (3.727€) und für ein Paar 280€ (Höchstgrenze 5.591€).
- Die Zinssubvention, die derzeit auf 2,45% begrenzt ist, soll auf 3,5% erhöht werden, ebenso wie die Einkommensgrenze. Diese Maßnahme wird neue Erwerber unterstützen, um eine Hypothek zu erhalten, sowie aktuelle Erwerber mit Rückzahlungsschwierigkeiten.
- Für den Erhalt der Staatsgarantie für den Zugang zu Wohnraum wurden die folgenden Anpassungen ausgearbeitet:
- Höchstsatz im Verhältnis zu den Projektkosten von 30% auf 40%.
- Der garantierte Höchstsatz von 3% auf 6%.
- Überarbeitung der anwendbaren Einkommensgrenzen.
Der investierende Erwerber :
- Der beschleunigte Abschreibungssatz für Wohnungen, die 2024 zur Vermietung gebaut werden, wird erneut auf 6% für eine Dauer von 6 Jahren angehoben, jedoch mit einer jährlichen Obergrenze von 250.000€. Diese Maßnahme ist für neue Wohnungen reserviert.
- Neue Steuergutschrift “Bëllegen Akt : Die Steuergutschrift wird auf 20.000€ pro Person erhöht, sofern sich der Käufer verpflichtet, die Immobilie mindestens zwei Jahre lang zu Wohnzwecken zu vermieten (ein Kauf bis zu einem Höchstbetrag von 285.715€ pro Person).
- Eine Senkung der Steuer auf Kapitalgewinne, die beim Verkauf einer Immobilie im Jahr 2024 erzielt werden, auf ein Viertel des normalen Steuersatzes, sofern der Zeitraum zwischen Erwerb und Verkauf mehr als zwei Jahre beträgt. Ab Januar 2025 werden Kapitalgewinne bei einer Haltedauer von mehr als fünf Jahren erneut mit der Hälfte des allgemeinen Steuersatzes besteuert, um Immobilienspekulationen zu verhindern.
- Immunisierung von Immobiliengewinnen beim Erwerb von Wohnungen, die für die soziale Mietverwaltung genutzt werden, oder von Wohnungen mit der Energieeffizienzklasse A+.
Zusätzliche Maßnahmen zur Unterstützung des Marktes im Allgemeinen :
- Fortsetzung des Erwerbs von VEFA-Projekten, um den staatlichen Immobilienbestand an erschwinglichen Wohnungen rasch zu erhöhen.
- Vorübergehende Erhöhung der Tarife, die die Obergrenzen für die Förderfähigkeit von bezahlbarem und preisgünstigem Wohnraum vorsehen. Dies kann den Verkauf durch staatliche Bauträger unterstützen.
- Erwerb von 170 Wohneinheiten für ca. 110 Mio. EUR.
- Stärkung des Programms mit einer Erhöhung der Mittel des Sonderfonds für erschwinglichen Wohnraum.
- Mehrjährige Mittelzuweisung (2024-2027) in Höhe von 480 Mio. EUR für den Erwerb von 800 zusätzlichen Wohneinheiten.
- Gewährleistung eines hohen Investitionsniveaus für die Schaffung von erschwinglichem öffentlichem Wohnraum, um den staatlichen Mietwohnungsbestand zu erweitern, die Tätigkeit der Bauunternehmen zu stimulieren und anzukurbeln, ihre Auftragsbücher zu füllen und vor allem den Zugang zu Wohnraum zu fördern.
- Steuerimmunisierung von Kapitalgewinnen, die auf Wohnungen übertragen werden, die für Zwecke der sozialen Mietverwaltung genutzt werden oder der Energieeffizienzklasse A+ angehören. Diese Maßnahme soll Eigentümer dazu ermutigen, ihre Immobilien für die soziale Mietverwaltung zur Verfügung zu stellen.
Zur Finanzierung dieser Maßnahmen ist ein Budget von über 900 Millionen Euro über den Sonderfonds für erschwinglichen Wohnraum vorgesehen, das für die Schaffung von erschwinglichem Wohnraum zur Vermietung und zum Verkauf bestimmt ist (2024-2026).
Zusätzliche zeitlich nicht begrenzte Maßnahmen :
- Erhöhung der Steuerbefreiung für Mieteinnahmen im Rahmen der Sozialvermietung von 75% auf 90%.
- Erhöhung des Steuerabzugs für Schuldzinsen:
- Von 3.000€ auf 4.000€ für das Jahr der Belegung und die folgenden 5 Jahre.
- Nach diesen 5 Jahren die Obergrenze von 2.250€ auf 3.000€ für die nächsten 5 Jahre.
- Nach 1.500€ auf 2.000€.
- Steuerbefreiung für den Veräußerungsgewinn aus Verkäufen im Rahmen des Wohnraumfonds.
- Unternehmen erhalten eine Steuerbefreiung für Prämien, die an ihre Beschäftigten gezahlt werden, um sie bei der Anmietung einer Wohnung zu unterstützen. Diese Maßnahme ist auf 1.000€ pro Monat begrenzt, wovon 25% steuerfrei sind.
Alle diese Maßnahmen sind ein Anfang der ständigen Diskussionen, die in einem regelmäßigen Austausch mit den betroffenen öffentlichen und privaten Akteuren geführt werden.
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